Die Finanzbuchhaltung ist Teil der Buchhaltung, der die erfolgswirksamen und -unwirksamen Zahlungsvorgänge einer Unternehmung erfasst und die abrechnungstechnische Vorstufe für die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses ist.
Synonym wird die Bezeichnung Geschäftsbuchhaltung verwendet. Die erfolgswirksamen Vorgänge werden in Form von Aufwand und Ertrag und nicht wie in der Betriebsbuchhaltung in Form von Kosten und Leistungen abgebildet. Zur Finanzbuchführung ist grundsätzlich jeder Kaufmann, sofern er nicht als Minderkaufmann gem. § 4 HGB gilt, verpflichtet. Zusätzlich besteht bei bestimmten Größenmerkmalen nach § 141 AO für steuerliche Zwecke die Verpflichtung zur Finanzbuchführung.
Aufgrund dieser Tatsache können Sie uns Ihre Finanzbuchhaltung anvertrauen, denn unsere Buchhaltung verfügt über jahrelange Erfahrung und die modernste Technik. Des Weiteren finden wir mit modernster Prüftechnik und Prüfungssoftware Fehler im Belegwesen und in der Buchung, um somit das Risiko einer Überprüfung der Finanzverwaltung zu minimieren.
Wir erstellen und prüfen gesetzlich vorgeschriebene Buchführungen und Aufzeichnungen Ihres Unternehmens und Freiberuflern nach § 238 und § 264 HGB, um jederzeit einen Überblick über die Vermögenslage und den Schuldenstand Ihres Unternehmens zu gewährleisten. Unser Hauptaugenmerk soll hierbei auf die Finanzbuchhaltung geworfen werden.
Weiter sind wir bei der Erstellung freiwilliger Buchführungen oder Aufzeichnungen von privaten Vermögensverwaltungen oder -gesellschaften behilflich.
Auf Wunsch können wir auch die komplette Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung einschliesslich Mahn- und Inkassowesen übernehmen.
Zudem Erleichtern wir Ihnen die Auswahl und Einführung von speziellen Buchführungs-, Kostenrechnungs- und Kalkulationssystemen und sind Ihnen bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für Hausverwalter und -eigentümer behilflich.