Die EU hat sich für die IAS/IFRS als einheitliche Rechnungslegungsnormen entschieden. In diesen Standards und Interpretationen werden Regeln zur externen Berichterstattung von Unternehmen aufgestellt. Alle EU-Unternehmen, die einen Geregelten Markt in Anspruch nehmen, müssen spätestens vom Jahre 2005 an die Aufstellung von Konzernabschlüssen nach den Vorschriften der IAS/IFRS vornehmen. Die IAS/IFRS umfassen als Oberbegriff die International Accounting Standards (IAS/IFRS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC).
Dabei ist eine Übergangsfrist bis Anfang 2007 für zwei Gruppen von kapitalmarktnotierten Unternehmen vorgesehen: erstens international agierende Unternehmen, die bisher US GAAP zwecks Notierung an der US-amerikanischen Börse anwenden; zweitens Unternehmen, die lediglich mit Schuldtiteln am Kapitalmarkt notiert sind (z.B. Sparkassen).

In diesem Zusammenhang wird durch ein Anerkennungsverfahren (Endorsement) der IAS auf EU-Ebene sichergestellt, dass die IAS eine geeignete Grundlage für die Rechnungslegung von börsennotierten EU-Unternehmen darstellen.

Wir erstellen somit auf Wunsch Ihren Abschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) und unterstützen Sie bei der Umstellung Ihres Rechnungswesen auf IFRS. Der höhere Informationsgehalt eines IFRS-Abschluss kann zudem der Unternehmensführung bessere Entscheidungshilfe für die Konzernleitung bieten. Darüber hinaus können sich durch einen IFRS-Abschluss Ihre Bilanzkennzahlen und somit Ihr Rating verbessern.